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Bestechung, Interessenkonflikte
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Actebis und seine Beschäftigten sind verpflichtet, jegliche Aktivität zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.
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Ein Interessenkonflikt besteht, wenn ein Actebis Beschäftigter
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sich in einer Lage befindet, in der er eher im Wettbewerb als unterstützend zum Unternehmen steht.
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b) |
oder z. B. ein nahes Familienmitglied oder Freund von einer Entscheidung profitieren könnte, die der Beschäftigte als Vertreter des Unternehmens treffen kann.
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c) |
eine Geschäftsentscheidung nicht aus Firmeninteresse trifft, sondern zu seinem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.
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Beschäftigte, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, müssen ihren Vorgesetzten darüber informieren.
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