Insidergeschäfte
  • Handlungen, die bedeutsame wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragestellungen nach sich ziehen, müssen vorab rechtlich geprüft und gesondert genehmigt werden.

  • Beschäftigte von Actebis haben unter Umständen Zugang zu wesentlichen Informationen, die das eigene oder ein fremdes Unternehmen betreffen und nicht der Öffentlichkeit bekannt sind.

    Da solche Informationen für den Handel mit Wertpapiergeschäften genutzt werden können, ist ihre Verwertung oder Weitergabe zum persönlichen Vorteil untersagt. Beschäftigte dürfen nicht veröffentlichte Informationen über Zulieferer, Kunden oder Mitbewerber keinesfalls für den Handel mit Aktien dieser Firmen verwenden. (Insidergeschäfte)

    Informationen gelten dann als „wesentlich“, wenn sie einen umsichtig handelnden Anleger dazu veranlassen würden, eine bestimmte Aktie zu kaufen, zu verkaufen oder zu behalten. Die Verwertung solcher Informationen verstößt nicht nur gegen die Unternehmensrichtlinien sondern auch gegen geltendes Recht.

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